Laufclub begrüßt Neuregelungen in Corona-Verordnung

 

Wir freuen uns, dass die Landesregierung die Interessen des Sports berücksichtigt hat und damit allen Laufenthusiasten die Möglichkeit der Teilnahme an unseren Laufveranstaltungen ermöglicht.

 

Demnach gilt seit 01.03.2022 aktuell und hoffentlich über den 13.3.2022 hinaus folgende Regelung:

Basisstufe:

Alle Personen können ohne Kontrolle ihres Status das Stadion betreten. 

Bedingung: Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung!

 

Infektionsstufe:

Es gilt die 3-G-Regelung.

 

Es gelten weiterhin die AHA-Regeln. Der Veranstalter ist angehalten, diese Regeln umzusetzen! Jedem Sportler oder Begleiter wird nahegelegt, bei Symptomen der Veranstaltung fernzubleiben. Das Startgeld wird auf Antrag zurückerstattet. 

 

Wir bitten alle, die am Lauf teilnehmen oder als Besucher oder Begleitperson von Kindern kommen möchten, sich auf beide Varianten vorzubereiten. Vor Ort wird es nicht möglich sein, einen Test durchzuführen. Wir sind nach geltender Gesetzeslage nicht dazu autorisiert, einen Selbsttest vor Ort (wenn auch selbst mitgebracht) zu überwachen und zu bestätigen. Deswegen bitten wir diejenigen, für die es zutrifft, sich im Falle des Eintretens der Infektionsstufe, am Samstag in einem Testzentrum testen zu lassen und den Nachweis am Sonntag vorzuzeigen. 

 

Wann welche Stufe gilt, könnt ihr HIER einsehen.

 

Im Moment gilt noch die Basisstufe. Hoffen wir, dass es so bleibt!

 

Euer Roberto

 

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